Die Frage, ob ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen muss, ist für viele eine Grauzone. Art. 37 DSGVO und — in Österreich — §5 DSG (Datenschutzgesetz) regeln die Bestellungspflicht. Doch auch ohne gesetzliche Pflicht gibt es gute Gründe, einen externen DSB zu engagieren.
Wann besteht eine Pflicht zur DSB-Bestellung?
Art. 37 Abs. 1 DSGVO nennt drei Pflicht-Konstellationen:
- Behörden und öffentliche Stellen (mit Ausnahme von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit)
- Kerntätigkeit = umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen — z. B. Adtech-Unternehmen, Kreditauskunfteien, Tracking-Dienste
- Kerntätigkeit = umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen
Besondere Datenkategorien umfassen: Gesundheitsdaten, genetische Daten, biometrische Daten, Daten zu Rasse/Ethnizität, religiöse Überzeugungen, politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexualleben.
Österreichische Besonderheit: §5 DSG
Das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) konkretisiert die DSGVO-Vorgaben für österreichische Stellen. Privatrechtliche Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind gemäß §5 DSG zur Bestellung verpflichtet, wenn sie mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen, die ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind — oder wenn die DSGVO-Kriterien (Art. 37) ohnehin greifen.
Externe vs. interne DSB-Funktion
Art. 37 Abs. 6 DSGVO erlaubt ausdrücklich, dass der DSB auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags tätig ist — also extern. Die Vor- und Nachteile im Vergleich:
Vorteile des externen DSB
- Unabhängigkeit: Art. 38 Abs. 3 DSGVO schützt den DSB vor Weisungen und Abberufung wegen Ausübung seiner Aufgaben. Ein externer DSB ist strukturell unabhängiger als ein interner Mitarbeiter
- Fachkompetenz: Externe DSBs arbeiten mit vielen Mandanten und haben dadurch ein breiteres Erfahrungsspektrum und aktuelleres Fachwissen
- Kein Interessenkonflikt: Der interne IT-Leiter als DSB ist problematisch — er würde dann seine eigene Arbeit überwachen. Externe DSBs sind davon unbelastet
- Kosteneffizienz: Ein externer DSB kostet deutlich weniger als ein Vollzeit-Datenschutzexperte im Angestelltenverhältnis
Nachteile des externen DSB
- Weniger operative Präsenz im Tagesgeschäft
- Einarbeitungsaufwand zu Beginn des Mandats
Warum auch ohne Pflicht ein DSB sinnvoll ist
Selbst wenn keine gesetzliche Bestellungspflicht besteht, bringt ein externer DSB klare Vorteile: strukturierte Datenschutz-Governance, ein aktuelles VVT, Unterstützung bei Betroffenenanfragen und eine direkte Schnittstelle zur österreichischen DSB im Beschwerdefall. Für Unternehmen, die auf Enterprise-Kunden oder den öffentlichen Sektor abzielen, ist ein bestellter DSB zunehmend eine Vergabevoraussetzung.
